Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
Laut der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen und zur Festlegung einer vorläufigen infizierten Zone vom 22.11.2024 hat jede Person dafür Sorge zu tragen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Hunde im ausgewiesenen Gebiet nicht frei herumlaufen (Leinenzwang).
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung können gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 3 und 4 TierGesG i.V.m. §25 Abs. 1 SchwPestV als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Demzufolge werden zur Prüfung/Bearbeitung nähre Informationen zum Sachverhalt (Zeugenangaben, Ort, Zeit usw.) erbeten. Diese sind an das Veterinäramt des Landkreises Oberhavel oder das örtliche Ordnungsamt zu senden.