Anmerkung:
28.11.24 / Vielen Dank für Ihren Hinweis, er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
28.11.24 / Die Reinigung des Geh- und Radweges erfolgt gemäß Reinigungssatzung turnusmäßig durch die Stadt Cottbus in den Bereichen, die nicht der Anliegerpflicht unterliegen. Bezüglich der Anliegerpflichten prüft der Vollzugsdienst den Sachverhalt eigenständig.
29.11.24 / Der Sachverhalt ist dem Vollzugsdienst bekannt. Der Eigentümer der Fläche hat bereits eine Firma beauftragt, welche das Laub entfernen und die Sträucher zurückschneiden wird.
02.12.2024 / Die Firma Hellwig hat die Sträucher zurückgeschnitten und der Eigentümer wird nach Rücksprache das Laub auch noch beräumen.
12.12.2024 / Der Eigentümer hat in diesem Bereich das Laub beräumt sowie die Sträucher zurück geschnitten.