Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Laut StVO dürfen Wohnmobile bis max. 7,5 Tonnen ohne zeitliche Einschränkung in Wohngebieten parken, außer auf dem Gehweg. Wohnmobile über 7,5 Tonnen dürfen in Wohngebieten in der Zeit von 22-6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken.
Zu allen anderen Zeiten ja, solange sie zugelassen sind.
Das Ordnungsamt wird das überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass das Maerker-Portal ausschließlich dazu dient, infrastrukturelle Probleme,
wie z. B. umgestürzte Bäume, defekte Straßenlampen oder Spielgeräte, Schlaglöcher, umgefahrene sowie gestohlene Verkehrsschilder oder wilde Deponien zu melden und zu beheben.
Es ist jedoch kein Diskussions-, Beschwerde- oder Anzeigeportal.
Bitte wenden Sie sich unmittelbar an das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Tel. 033056 841-41