Maerker
Brandenburg
23.04.
2025
ID 346282
Warum darf jeder Plakate aufhängen wie er möchte? An der Lübbener Strasse hängen verschiedene Plakate die Wahrscheinlich sagen wollen das der Rewe nicht kommen soll.... Aber es wird ja gebaut. Können diese Menschen nicht dazu ermahnt werden ihre sinnlosen Plakate abzunehmen.... Sind doch nur Querulanten.
24.04.2025 - 06:57 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
28.04.2025 - 07:14 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir gehen davon aus, dass die angegebene Anschrift/ Ort nicht korrekt ist, sondern sich der Sachverhalt auf einen anderen Ort bezieht?
Denn unter der angegebenen Hausnummer gibt es keine Plakate / Banner, jedoch entlang der Lübbener Straße.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Plakate / Banner im öffentlichen Verkehrsraum (straßenrechtliche Sondernutzung im Sinne des BbgStrG) angebracht oder sich auf bzw. an privatem Eigentum befinden (beispielsweise Außenwerbung / Werbeanlage im Sinne der BbgBO) und was der Zweck ist (z.B. am Ort einer Leistung diese zu bewerben).
Für eine Genehmigung ist zudem u. a. auf Sichtbehinderung/Gefährdung für den Verkehr, den Denkmalschutz usw. zu achten. Eine Genehmigung ist gem. der Anforderungen der vorgenannten Rechtsnormen, in Verbindung mit dem Ortsrecht (Werbeanlagensatzung bzw. Sondernutzungssatzung) möglich.
Die Plakate befinden sich jedoch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf bzw. an privatem Eigentum und spiegeln das verfassungsmäßige Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wider.
Somit ist es auch keine direkte Werbeanlage und das Aufhängen an sich in diesem Bereich nicht allgemein verboten.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
28.04.2025 - 08:55 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
Werbeanlagen gemäß der Definition der Werbeanlagensatzung die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden, sind nach Satzungsrecht genehmigungspflichtig.
Deren Zulässigkeit ist im Rahmen eines Antragsverfahrens zu prüfen bzw. macht sich ggf. ein Rückbau erforderlich.
gez. I. Heinze
SB Baurecht
Stadt Luckau
23.04.
2025
ID 346251
Das Ortsschild zum Ortsausgang nach Luckau wurde verunstaltet
23.04.2025 - 13:08 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Diese Sachbeschädigung wird zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen, Straßenmeisterei Luckau, weitergeleitet.
Die Verwaltung informiert den Bauhofleiter dazu, möglicherweise kann die Sachbeschädigung schnellstmöglich durch ein Mitarbeiter v. Bauhof entfernt werden, vorausgesetzt er ist in diese Richtung unterwegs.
Maerker-Redakteurin
23.04.2025 - 14:04 Uhr -
Auf Nachfrage kann darüber informiert werden, dass die mutwillige Sachbeschädigung durch die Straßenmeisterei Luckau entfernt wird.
Maerker-Redakteurin
25.04.2025 - 08:15 Uhr -
Auf Nachfrage bei der Straßenmeisterei in Luckau kann darüber informiert werden, dass das Ortsausgangsschild im OT Uckro - Richtung Luckau - gereinigt wurde.
Maerker-Redakteurin
22.04.
2025
ID 346166
Ortseingangsschild LUCKAU aus Cahnsdorf kommend verunstaltet, Ortsname nicht mehr zu lesen als "Luckau "
23.04.2025 - 08:26 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Der beschriebene Sachverhalt wird zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Regionalbereich Süd - Straßenmeisterei Luckau - weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
23.04.2025 - 13:59 Uhr -
Das Ortseingangsschild in Luckau wurde wieder ordnungsgemäß hergestellt, die Aufkleber wurden entfernt.
Maerker-Redakteurin
22.04.
2025
ID 346100
Im Wanninchener Weg (zumindest kam da der beißende Geruch und die Aschepartikel her) wurde wohl Samstag Abend ein privates Osterfeuer abgehalten. Theoretisch nicht schlimm. Wir sind durch die Siedlung gefahren und durch die Luft flogen Aschepartikel ohne Ende und es lag ein beissender Geruch in der Luft.
Das muss ja alles nicht sein. Gott sei Dank hat es mal geregnet, denn bei der Trockenheit wissen wir alle, was bei Funkenflug passieren kann.
22.04.2025 - 13:56 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
08.05.2025 - 07:11 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich dürfen kleine Holzfeuer von maximal 1 x 1 m ohne Genehmigung im Land Brandenburg angezündet werden. Dabei muss jedoch auf die Sicherheit geachtet werden und die Feuerstelle von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden, bis die Glut vollständig erloschen ist.
Löschmittel sind grundsätzlich bereit zu halten. Zusätzlich ist die Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Wind zu achten, was teilweise Feuer an Wäldern allgemein verbietet.
Rauchbelästigung ist in jedem Fall zu vermeiden. Soweit sich Nachbarn berechtigt beschweren, kann in der Regel von einer Belästigung durch das Feuer und damit von einem Brennverbot ausgegangen werden.
Da uns jedoch keine Beweise oder Zeugendaten von Ihnen übermittelt wurden, ist eine nachträgliche Überprüfung bzw. Bewertung nicht möglich. Sachdienliche Hinweise können sie jedoch gern nachträglich an: ordnungsamt@luckau.de senden. Ansonsten empfehlen wir, vor der Alarmierung der Polizei/Feuerwehr oder des Bereitschaftsdienstes der Stadt Luckau, die Personen direkt darauf anzusprechen, da es nicht immer bewusst zu der Belästigung kommt. Zudem können so ein Einsatz und teure Einsatzkosten / Bußgelder vermieden werden.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
20.04.
2025
ID 345935
Da nun die Lübbener Strasse gesperrt ist, muss man sich andere Wege suchen. Zum einen die Mühlenstraße. Es herrscht im Wohngebiet ein generelles Parkverbot,aber in der Mühlenstraße steht ein Auto am anderen und parkt. Schwierig da lang zu fahren...
22.04.2025 - 07:55 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
22.04.2025 - 09:17 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren anonymen Hinweis, dem wir nachgehen werden. Solang und allgemein empfehlen wir Ihnen die offiziell ausgewiesenen Umleitungen über die Lübbenauer Straße bzw. Nissanstraße zu fahren. In der Regel sind diese Wege nicht nur kürzer, sondern auch bedeutend schneller als ein verkehrsberuhigter Bereich, den Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau