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Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Eindeutige Verkehrsregelung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
301280
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen.
Es ist jedoch kein Diskussionsforum.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiter im Fachdienst Verkehrsinfrastruktur unter Verkehrsinfrastruktur@ludwigsfelde.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
24.06.2024
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die Regelung rechts-vor-links. Um durch die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche - sog. Spielstraßen - diese Regelung nicht aufzuheben, wurden die Verkehrszeichen in den einmündenden Straßen so entfernt aufgestellt, dass sie von der Ludwigsallee/ Rousseauallee/ Französische Straße aus nicht erkennbar sind.
Um diese Regelung auch für die einmündenden Straßen zu verdeutlichen, ist mit Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs gleichzeitig der Beginn der Tempo 30 Zone ausgeschildert. Somit liegen die Einmündungen der angrenzenden Straßen in der Tempo 30 Zone, in der die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links gilt. Beginnt also direkt am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches die 30-Zone, gilt die Rechts- vor-Links-Regel ab Standort des Zonenzeichens.
Es findet durch diese Regelung also ein reibungsloser Übergang von verkehrsberuhigtem Bereich in die Tempo-30-Zone statt. Damit soll erreicht werden, dass auf der gesamten Ludwigsallee die Vorfahrt rechts-vor-links - einheitlich geregelt ist und das Geschwindigkeitsniveau dadurch auch auf der Ludwigsallee gesenkt wird. Dies sollte im Interesse aller Anwohner sein, die leider allzu oft nur vor der eigenen Haustür mit angemessener Geschwindigkeit fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion