Erledigte Hinweise
Maerker Amt Gransee und Gemeinden


Es befinden sich aktuell 250 Hinweise im Archiv für Amt Gransee und Gemeinden.
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Status

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Ampelstatus - erledigt (grün)

Müll und Dreck Nordpromenade

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 318821
Status: erledigt (grün).

Wander- und Radwege in Gransee vermüllen immer mehr. Ich las heute: "Berlin verslumt immer mehr!", ersetze Berlin durch Gransee. Hundekot, Kotbeutel, Müll aller Art, Silvesterkracher heute entdeckt mit all dem Müll liegen gelassen. 15 Jahre Gransee reichen mir inzwischen, dass ich die Nase langsam voll habe. Es wird nichts unternommen, nur geredet!

Gransee
Nordpromenade
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05.10.2024, 17:34 Uhr

Foto: Müll und Dreck Nordpromenade

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Wahlplakate

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 318721
Status: erledigt (grün).

Wann werden denn endlich die Wahlplakate im Dorf abgenommen? Die Wahl ist ja nun schon eine Weile her.

Buberow
Am Rundling
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04.10.2024, 16:43 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Laut dem § 18 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) war die Wahlwerbung bis zwei Wochen nach dem Wahltag zu genehmigen.

Auszug: „§ 18 (3) Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, ist für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, …“

Insofern werden erst jetzt entsprechende Kontrollen durchgeführt und ggf. betroffene Parteien aufgefordert die verbliebenden Plakate zu entfernen.

 

Status

Beschreibung

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Ampelstatus - erledigt (grün)

Wahlplakate

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 318631
Status: erledigt (grün).

Es hängen immer noch zahlreiche Wahlplakate, obwohl die Wahl längst vorbei ist. Wann werden diese endlich entfernt? Besonders auffällig sind Plakate von der CDU, z. B. von Herrn Olaf Peters und seinen Parteikollegen.

Buberow
Am Rundling
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03.10.2024, 20:26 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Laut dem § 18 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) war die Wahlwerbung bis zwei Wochen nach dem Wahltag zu genehmigen.

Auszug: „§ 18 (3) Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, ist für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, …“

Insofern werden erst jetzt entsprechende Kontrollen durchgeführt und ggf. betroffene Parteien aufgefordert die verbliebenden Plakate zu entfernen.

 

Status

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Ampelstatus - erledigt (grün)

Umgefahrene Straßenlaterne

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 318141
Status: erledigt (grün).

Direkt an der Einfahrt zum Amtswirtschaftshof in Wendefeld liegt auf der Grünfläche eine umgefahrene Straßenlaterne.

Wendefeld
Wendefeld
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30.09.2024, 14:44 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Es wurde bereits eine Anzeige wegen dieses Verkehrsunfalles bei der Polizei erstattet und die Sicherung des Straßenlampe beauftragt. Da bislang kein Verursacher bekannt ist, werden hierzu Informationen zum Verursacher benötigt.

 

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Ampelstatus - erledigt (grün)

Hundehaltung Gransee

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 318052
Status: erledigt (grün).

Wird es in Gransee auch strengere Regeln/Bußgelder für Hundehalter geben, wie nun in Zehdenick? Leinenpflicht, Pflicht zur Beseitigung und Entsorgung von Hundekot, Maulkorb bei bestimmten Rassen, Verbot auf bestimmten Flächen? Wäre schön! Diese Haufen überall sind ekelhaft und frei laufende Hunde nicht immer ungefährlich!

Gransee
Nordpromenade
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29.09.2024, 21:25 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Sehr geehrter Hinweisgeber,
unter Bezugnahme auf Ihren Hinweis können wir darauf verweisen, dass im Amt Gransee und Gemeinden neben den Regelungen der neuen Hundehalterverordnung bereits Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde in der Stadt Gransee bestehen. Diese sind in der „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Gransee und Gemeinden“ geregelt und können auf der Homepage des Amtes Gransee und Gemeinden unter www.gransee.de eingesehen werden.
Zudem regelt die neue Hundehalterverordnung im § 1 Absatz 5 wörtlich:
„Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen führt, hat die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.“
Insofern mangelt es hierzu nicht an ordnungsbehördlichen Regelungen sondern an der Feststellung der Hundehalter, die ihren Plichten nicht nachkommen. Soweit hierzu Beobachtungen gemacht werden, können die Zeugen diese dem Ordnungsamt anzeigen.

Ihr Ordnungsamt

 

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