Maerker
Brandenburg
04.12.
2024
ID 327992
Notwendigkeit Feuerwehrzufahrt prüfen
05.12.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Feuerwehr zur Kenntnis und Prüfung übergeben.
10.12.2024 - Die Feuerwehr teilt folgendes mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den Hinweis und das Foto. Nach einer Kontrolle am Ort, Klingenbergstraße 11, hat sich für die Feuerwehr folgender Sachverhalt dargestellt. Die Straße befindet sich direkt an dem Gebäude, linksseitig stehen parkende Fahrzeuge, was die Situation an der Straße sehr eng darstellt. Eine Personenrettung ist jederzeit durch den Treppenraum (fußläufig, erster Rettungsweg) und über tragbare Leitern der Feuerwehr möglich. (durch die Fenster, zweiter Rettungsweg)
In der Brandenburgischen Bauordnung wird folgendes ausgeführt:
BbgBO, §5 (1)
Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 Meter über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen.
Das sich die Höhe der an zuleiternden Fenster unterhalb der 8 m befindet, haben wir wenig Spielraum, um weitere Schritte einzuleiten.
04.12.
2024
ID 327979
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
05.12.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt zur Kenntnis übergeben.
04.12.
2024
ID 327973
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
05.12.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt zur Kenntnis übergeben.
04.12.
2024
ID 327947
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
05.12.2024 - Der Außendienst des Sicherheitszentrums wurde in Kenntnis gesetzt .
04.12.
2024
ID 327919
Hier steht seit ca. 8 Wochen ein Fahrrad unbewegt. Das Rad fällt öfters um und liegt dann auf dem Gehweg, bis es wieder jemand hinstellt. Augenscheinlich wurde das Eigentum an der Sache aufgegeben.
04.12.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
13.12.2024 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt mit, dass sich das Fahrrad augenscheinlich noch in einem guten Zustand befindet und darüber hinaus auch angeschlossen ist. Wir werden uns den Vorgang auf Wiedervorlage legen und die Beräumung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt veranlassen.