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Betrifft Antwort zum Vorgang 337870
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
338391
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die befürchtete Ausweichsituation kann trotzdem nicht entstehen, da erstens der Grünstreifen nicht befahren werden darf und zwweitens §2 (5) STVO bezüglich der Begleitpersonen regelt: Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.