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Wustermark

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Hinweise

11.03.

2025

ID 341167

Kaputte Straßenbeleuchtung

Elstal
erledigt (grün)
Kategorie
Straßenlaterne
Ort
Elstal, Jesse-Owens-Ring

Im Jesse- Owens- Ring funktionieren am Haus Stockholm, am Parkplatz zwischen den Häusern Seoul und Moskau zwei Straßenlaternen nicht. Zudem sind sieben Straßenlaternen in Reihe am Ende des Jesse-Owens-Ring (Hausnr. 22 und 23) außer Betrieb.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Leuchtkörper im Jesse-Owens-Ring gehören nicht der Gemeinde Wustermark.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.

08.03.

2025

ID 340685

Unangemessene Straßenverkehr

Elstal
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Geruchs- und Lärmbelästigung

Vielen Dank für Ihre Information. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Veröffentlichung Ihres Hinweises nach den Richtlinien von Maerker leider nicht erfolgen kann.

Maerker dient ausschließlich dazu, den Gemeinden schnell und unkompliziert Infrastrukturprobleme wie gefährliche Schlaglöcher, Abfallablagerungen, ausgefallene Straßenbeleuchtung oder unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen melden zu können. Maerker ist daher keine Plattform, um mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung in einen allgemeinen Dialog zu treten.

08.03.

2025

ID 340654

Straßenschäden

Priort
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Priort, An der Breiten Wiese

die Straße „An der Breiten Wiese“ ist in einem sehr schlechten Zustand. Trotz vorsichtiger Fahrweise im Schritttempo hat ein tiefes Schlagloch bereits eine Feder an meinem Fahrzeug beschädigt. Die Schäden stellen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich der Gemeinde zur Prüfung weitergeleitet.

06.03.

2025

ID 340518

Wahlplakate

Priort
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Plakatierungen
Ort
Priort, Priorter Dorfstraße

Priort ist an den Laternen immer noch "zugepflastert" mit Wahlplakaten. Auch in den Nebenstraßen. Besonders von 3 Parteien hängen die Plakate auch 12 Tage nach der Wahl noch komplett.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Gemeindeverwaltung teilte hierzu folgendes mit: Nach § 18 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen. Demzufolge wurde die Genehmigung zur Sondernutzung mit der Auflage erteilt, dass die Plakate bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Wahl zu entfernen sind. Die Frist ist noch nicht verstrichen. Insofern wird die Gemeindeverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen.

05.03.

2025

ID 340317

Transporter ohne Kennzeichen

Priort
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Straßen und Wege

Vielen Dank für Ihre Information. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Veröffentlichung Ihres Hinweises nach den Richtlinien von Maerker leider nicht erfolgen kann.

Maerker dient ausschließlich dazu, den Gemeinden schnell und unkompliziert Infrastrukturprobleme wie gefährliche Schlaglöcher, Abfallablagerungen, ausgefallene Straßenbeleuchtung oder unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen melden zu können. Maerker ist daher keine Plattform, um mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung in einen allgemeinen Dialog zu treten bzw. das Verhalten anderer öffentlich zu machen.