Maerker
Brandenburg
11.03.
2025
ID 341167
Im Jesse- Owens- Ring funktionieren am Haus Stockholm, am Parkplatz zwischen den Häusern Seoul und Moskau zwei Straßenlaternen nicht. Zudem sind sieben Straßenlaternen in Reihe am Ende des Jesse-Owens-Ring (Hausnr. 22 und 23) außer Betrieb.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Leuchtkörper im Jesse-Owens-Ring gehören nicht der Gemeinde Wustermark.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.
08.03.
2025
ID 340685
Vielen Dank für Ihre Information. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Veröffentlichung Ihres Hinweises nach den Richtlinien von Maerker leider nicht erfolgen kann.
Maerker dient ausschließlich dazu, den Gemeinden schnell und unkompliziert Infrastrukturprobleme wie gefährliche Schlaglöcher, Abfallablagerungen, ausgefallene Straßenbeleuchtung oder unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen melden zu können. Maerker ist daher keine Plattform, um mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung in einen allgemeinen Dialog zu treten.
08.03.
2025
ID 340654
die Straße „An der Breiten Wiese“ ist in einem sehr schlechten Zustand. Trotz vorsichtiger Fahrweise im Schritttempo hat ein tiefes Schlagloch bereits eine Feder an meinem Fahrzeug beschädigt. Die Schäden stellen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich der Gemeinde zur Prüfung weitergeleitet.
06.03.
2025
ID 340518
Priort ist an den Laternen immer noch "zugepflastert" mit Wahlplakaten. Auch in den Nebenstraßen. Besonders von 3 Parteien hängen die Plakate auch 12 Tage nach der Wahl noch komplett.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Gemeindeverwaltung teilte hierzu folgendes mit: Nach § 18 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen. Demzufolge wurde die Genehmigung zur Sondernutzung mit der Auflage erteilt, dass die Plakate bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Wahl zu entfernen sind. Die Frist ist noch nicht verstrichen. Insofern wird die Gemeindeverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen.
05.03.
2025
ID 340317
Vielen Dank für Ihre Information. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Veröffentlichung Ihres Hinweises nach den Richtlinien von Maerker leider nicht erfolgen kann.
Maerker dient ausschließlich dazu, den Gemeinden schnell und unkompliziert Infrastrukturprobleme wie gefährliche Schlaglöcher, Abfallablagerungen, ausgefallene Straßenbeleuchtung oder unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen melden zu können. Maerker ist daher keine Plattform, um mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung in einen allgemeinen Dialog zu treten bzw. das Verhalten anderer öffentlich zu machen.