Maerker
Brandenburg
01.06.
2025
ID 350775
Es ist ein Unding, dass Anwohner von Straßen, die vom Festumzug nicht betroffen sind, an der Sperrung warten müssen, bis der Umzug vorbei ist, obwohl die Durchfahrt zur Wohnadresse möglich wäre, da sie von Norden kommend vor der Virchowstraße liegt. Das sollte beim nächsten Mal besser gemacht werden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Es ist ein schmaler Grad zwischen Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen und persönlichen Interessen.
Ohne nun zu wissen, ob Sie sich ausweisen konnten, zu welchem Zeitpunkt Sie nicht mehr durchgelassen wurden und wie die Kommunkation abgelaufen ist, gebe ich Ihnen recht, dass man Sie wahrscheinlich passieren lassen hätte müssen.
Es tut uns leid ...
31.05.
2025
ID 350705
Der Spiegel zum Einsehen der Kurve muss ausgerichtet werden. Sperlingsweg
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an den Bauhof weitergeleitet.
Der Spiegel wurde ausgerichtet.
30.05.
2025
ID 350636
In der Straße der Einheit vor der Hausnummer 131 ist die Straßenbeleuchtung defekt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Bauamt und den zuständigen Elektriker weitergeleitet.
30.05.
2025
ID 350593
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider kann er nicht veröffentlicht werden.
Der MAERKER ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Der MAERKER ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt. Die Anzeige einer Lärmbelästigung ist schriftlich einzureichen.
By the way: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/04/hundegebell-nachbar-urteil-toleranz.html
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
30.05.
2025
ID 350582
Bevor das Freibad wieder öffnet und die Parkplatzsuche (wegen Platzmangel) wieder losgeht, sollten die Besitzer der diversen Anhänger, die dort dauerhaft vermutlich aus Werbezwecken abgestellt sind, dringend aufgefordert werden diese zu entfernen. Diese würden das Parkchaos noch mehr verschärfen und zu noch mehr Unmut und Unverständnis führen!
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Eine weitere Bearbeitung erfolgt in diesem Amt und wird nicht veröffentlicht.
Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug zwei Wochen an derselben Stelle parken. Länger stehen die in Rede stehenden Anhänger dort noch nicht.