Maerker
Brandenburg
28.12.
2024
ID 330800
Am 28.12.2024 wurden um ca. 20:20 Uhr 3 Raketen vom Grundstück der Dorfstr. 45 abgeschossen. Das Gespräch mit dem Bewohner Hr. Muradov brachte kein Ergebnis. Er war der Meinung, das wenn das Feuerwerk ab 28.12. verkauft wird, das er es auch abbrennen kann. Ich möchte Sie bitten, den Eigentümer darauf hinzuweisen, das das nicht gestattet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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28.12.
2024
ID 330792
Die Straßenbeleuchtung Mittelstraße/Kleiner Weg ist defekt. Alles zappenduster. Danke und guten Rutsch.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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26.12.
2024
ID 330576
Straßenlaterne Hausnummern 1 bis 3 seit Monaten ohne Funktion, seit ein paar Tagen alle Laternen von Hausnummer 1 bis 9 ohne Funktion.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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26.12.
2024
ID 330524
Es ist ja in Ordnung wenn es eine Nachtbeleuchtung für das Gelände gibt,aber seit mitte Dezember auch am Tage.Mit kurzen Worten 24Stunden am stück.Das kostet ja auch Steuergeld oder?
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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22.12.
2024
ID 330243
Seid Monaten stehen abgestellte Wohnwagen in der Straße trotz Bestreifung des Ordnungsamtes passiert hier nichts wer ist hier dann zuständig ? Oder gild die Stvo nicht in Hoppegarten.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Außendienst der örtlichen Ordnungsbehörde bestreift und ahndet regelmäßig, wenn Verstöße gegen die StVO festgestellt werden.
Wenn Sie sich als Zeuge des Verfahrens zur Verfügung stellen, Anzeige erstatten und aussagekräftige Fotos zu Ort, Zeit, Kennzeichen einreichen, kann die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren einleiten. Verkehrsordnungswidrigkeiten können unter bussgeldstelle@gemeinde-hoppegarten.de angezeigt werden.
Gestatten Sie uns folgenden Hinweis: das Maerker-Portal eignet sich nicht für dringende Meldungen, da technisch bedingt und aufgrund der zahlreichen Aufgaben des Hoppegartener Fachdienstes Ordnungsangelegenheiten keine sofortige Bearbeitung garantiert werden kann. Über das Portal können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum (z.B. Müll, Infrastrukturschäden) übermitteln.
Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten, z.B. bei einer akuten Verkehrsbehinderung durch parkende Fahrzeuge erfordern. Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch in den Dienstzeiten an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten oder ggf. an das zuständige Polizeirevier.
Somit haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, ganz gezielt zu agieren.