Maerker
Brandenburg
05.04.
2025
ID 344273
Am Baum der beim Eingang vom Friedhof steht (an der Kita) heben sich die Steine wegen den Wurzeln.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird geprüft. Notwendige Maßnahmen werden erörtert.
05.04.
2025
ID 344267
Am Friedhof (zwischen Laterne A2.21 und A2.22, an dem Stein mit der Flurneuordnungs-Markierung)ist im Gehweg ein Loch.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Hier wird auch geprüft und eine schnelle Lösung gesucht.
31.03.
2025
ID 343611
Weißdorfweg / Ecke Weesower Chaussee relativ im Anfang greifen Anwohner regelmäßig mit parkenden Fahrzeugen aktiv in den fließenden Verkehr ein und blockieren Rettungswege. Die Fahrzeuge werden nicht mit auf das Grundstück genommen, sonder zur Verkehrsberuhigung mit auf der zu engen Straße diagonal versetzt geparkt. D
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es finden regelmäßig Kontrollen statt. Sofern kein Tatbestand erfüllt ist, kann keine Ahndung erfolgen.
31.03.
2025
ID 343608
Einmündung Thüring./Wesend. Str. - Schild Gleichrang.Str. wurde Wesend.Str. entfernt, so das eigentlich kein rechts vor links mehr gilt, da die von rechts kommenden über abgesenkten Bordstein fahren. Diese haben allerdings von der Thür.Str. kommend immer noch das Schild Gleichrang.Str., so dass diese weiterhin von rechts vor links ausgehen könnten.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Von der Straßenverkehrsbehörde wurde die Entfernung doppelter und die Regeln wiederholender Beschilderungen innerhalb der Tempo-30-Zone angeordnet. Die Kennzeichnung der Tempo-30-Zone erfolgt nur am Anfang und am Ende der Zone. Innerhalb von Tempo-30-Zone sind von allen Verkehrsteilnehmern die Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten (insbesondere rechts-vor-links, Höchstgeschwindigkeit 30km/h).
Das von Ihnen beschrieben Verkehrszeichen 102 aus dem Altbestand wird kurzfristig entfernt. Die von Ihnen erwähnte Regelung zum abgesenkten Bordstein ist nicht vollständig wiedergegeben. Die Regelung zum abgesenkten Bordstein gilt insbesondere unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 StVO.
25.03.
2025
ID 343022
Die Poller am Gehweg gegenüber der Einfahrt Remondis sind teilweise angefahren worden und ragen auf den Gehweg. Es ist eine Unfallgefahr. Bitte Reparatur veranlassen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird von der Fachabteilung geprüft.