Maerker
Brandenburg
07.04.
2025
ID 344510
Leider leuchtet das Vis-a-Vis Schild weiterhin nicht.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
08.04.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
09.04.2025 - Im Zuge der Energiekriese wurde die Beleuchtung des WIS-a-VIS-Schildes abgeschaltet, es handelt sich um keinen Defekt, aber auch nicht um eine Straßensicherungspflicht. Zukünftig ist geplant, die Beleuchtung begrenzt in den Abendstunden wieder einzuschalten.
07.04.
2025
ID 344494
Am Ortsausgang Ragow Richtung Lübben, an der Brücke über die Wudritz, sowie am Schild der Landkreisgrenze (50m hinter Ragow), liegen viele Taschentücher auf/ neben der Straße.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
07.04.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
09.04.2025 - Der Bauhof wird den Müll beseitigen.
04.04.
2025
ID 344250
Der Papierkorb an der Bushaltestelle Kita Boblitz ist schon seit längerer Zeit am überlaufen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
09.04.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
09.04.2025 - Der Bauhof hat den Papierkorb geleert.
04.04.
2025
ID 344223
Ein LKW hat den Baumast gerammt, dabei ist der große Stamm gesprungen. Es parken Autos darunter. Richard-Wagner Straße 47.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
07.04.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
11.04.2025 - Der Bauhof hat den Ast entfernt.
02.04.
2025
ID 344019
Der Lärm von der Autobahn A15 Höhe Boblitz hat in den letzten Jahren, besonders an der Grobbla Siedlung, nachts deutlich zugenommen. Es ist schwierig, mit geöffnetem Fenster zu schlafen, da der Verkehrslärm den Schlaf beeinträchtigt. Der immer weiter zunehmende Verkehr, besonders durch Lkw's, trägt zu dieser Situation bei. Eine Schallschutzwand würde Abhilfe schaffen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
03.04.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
07.04.2025 - Für Lärmschutzmaßnahmen entlang von Autobahnen ist die Autobahn GmbH zuständig. Die Lärmschutzmaßnahme orientieren sich an der Lärmsituation zum Zeitpunkt der Genehmigung. Sofern die Grenzwerte ohne bauliche Maßnahmen wie z.B.Lärmschutzwände eingehalten werden, werden diese auch nicht zusätzlich errichtet.
Für Ausbaumaßnahmen ohne Überschreitung der Grenzwerte lässt die Rechtslage eine Finanzierung von z.B. Lärmschutzwänden aus Steuermitteln nicht zu.