Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschädigte Lichtpunkt ist uns bekannt und die Absicherung aus diesem Grund erfolgt. Der Lichtpunkt ist in unserer Reparaturliste als dringlich vermerkt. Im Rahmen der Schadensregulierung musste jedoch das Schadensbild geprüft werden. Durch entsprechende Fachleute konnte ein Sturmschaden ausgeschlossen werden.
Das Schadensbild lässt eher auf eine externe mechanische Krafteinwirkung vermuten z.B. Anfahren durch ein größeres Kfz. Die sich daraus resultierende Strafanzeige bei der Polizei wurde abgeschlossen. Dem entsprechend kann nun eine zeitnahe Reparatur erfolgen. Wir werden im Zuge der Reparatur den Kontakt zum anliegenden Anwohner für ein gemeinsames Gespräch zur Sachlage suchen.