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PKW befahren Deich trotz Befahrverbot
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
339410
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Für die Kontrolle des Befahrverbotes der Deichanlagen sind die Polizei und das Umweltamt zuständig. Ausnahmen vom Befahrverbot können vom Umweltamt des Landkreises Oder-Spree erteilt werden.