Maerker
Brandenburg
16.02.
2025
ID 337950
Seit die Poller am Freibad raus sind ( vermutlich wg. Winterdienst) fahren viele Autos hier am Freibad durch. Heute am Sonntag schon 4 x gesehen. Mal sehen, wie lange die Holzbrücke das aushält.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Poller werden vom Bauhof der Stadt Bad Belzig wieder eingesetzt.
16.02.
2025
ID 337875
Brandenburger Straße Höhe Friedhofsmauer wurden die Wahlplakate von AfD, FDP und CDU mal wieder entfernt oder beschmiert. Bitte die Überreste aufsammeln.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Maerkerhinweis ID= 337875 möchten wir Ihnen mitteilen, das der Bauhof die umherliegenden Teile der Wahlplakate an der Friedhofsmauer in Bad Belzig eingesammelt hat.
13.02.
2025
ID 337598
Der Gehweg von der Auffahrt zum Edeka-Markt in Richtung Brandenburger Straße wird nicht durch den Winterdienst bereinigt bzw. gestreut. Der Gehweg hat ein relativ starkes Gefälle und es ist gefährlich glatt wenn man an die Brandenburger Straße kommt. Außerdem wird durch den ausführenden Winterdienst am Edeka sehr sehr viel Salz gestreut!
Der Gehweg von der Auffahrt zum Edeka-Markt in Richtung Brandenburger Straße fällt nicht den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Bad Belzig und wird somit auch nicht geräumt bzw. gestreut durch unsere Mitarbeiter des Technischen Dienst. Die Räum- und Streupflicht obliegt hier dem dortigen Anlieger.
13.02.
2025
ID 337488
Warum werden in Belzig die Gehwege noch immer mit Salz gestreut ? Ist es nicht Bundesweit untersagt ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es gibt keine bundesweit geltende Regel, die Streusalz generell verbietet. Auch auf Länderebene ist das Streuen mit Streusalz nicht einheitlich untersagt. Die Kommunen entscheiden selbst, welche Mittel zur Räumung genutzt werden können. So auch die Stadt Bad Belzig. Gemäß § 5 „Winterwartung“ der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Belzig (Straßenreinigungssatzung) ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ausnahme: Die Verwendung ist erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle vorliegen (z.B. Eisregen), an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf oder -abgängen, starkem Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gewegabschnitten oder aber wenn das Ausbringen von Salz-Lauge oder Salz-Sand durch einen elektronisch genau dosierten Streuautomaten erfolgt.
12.02.
2025
ID 337351
Müllablagerungen bei der Brautrummel, Parkplatz vorne
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir leiten ihn an den zuständigen Fachbereich weiter.