Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Camping-Anhänger blockiert öffentlichen Parkplatz
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
343855
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
04.04.25 - Gemäß § 12 StVO 3b) dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst führt entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung durch.
01.04.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.