Maerker
Brandenburg
23.04.
2025
ID 346215
Leider konnte die Straßenreinigung auf der "ungeraden" Straßenseite nicht korrekt durchgeführt werden, da parkende Fahrzeuge versperrten....
24.04.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
28.04.2025
Seitens der Gemeinde wurde bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises PM der Antrag für die Halteverbotsbeschilderung für den Zeitraum der Straßenreinigung ab April 2025 gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Beschilderung nicht StVO-konform ist. Gemäß §1(2) der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stahnsdorf und den Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf überträgt die Gemeinde die Pflicht zur Straßenreinigung den Grundstückseigentümern der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke. Gemäß §2(4b) der Straßenreinigungssatzung führt die Gemeinde auf den Fahrbahnen der in Anlage 3 Satzung aufgeführten öffentlichen Straßen, zu der auch die Friedrich-Naumann-Straße zählt, jährlich in der Zeit vom 01.04. bis 15.11. zusätzlich zu der den Eigentümern obliegenden Reinigungspflicht die Sommerreinigung durch.
Die durch die Straßenreinigungsgebühr abgegoltene Leistung bezieht sich dabei auf die Straße als Ganzes, also nicht auf alle einzelnen Teilbereiche der Straße. Es reicht mithin aus, dass die Straße in ihrer Gesamtheit, also nicht notwendig an jeder einzelnen Stelle (z. B. auch dort, wo während des Reinigungsvorgangs Fahrzeuge parken), in einen sauberen Zustand versetzt wird.
22.04.
2025
ID 346098
alte Autoreifen
22.04.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir an den Sachbereich Ordnung und Sicherheit weitergeleitet haben.
21.04.
2025
ID 346039
Großflächige rechtsextreme Graffiti
22.04.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir an den Sachbereich Ordnung und Sicherheit weitergeleitet haben.
20.04.
2025
ID 345916
Glas auf Geh-/Radweg
22.04.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir an den Sachbereich Ordnung und Sicherheit weitergeleitet haben.
17.04.
2025
ID 345770
fehlende Straßenreinigung
22.04.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir an den Fachbereich Verkehrs- und Grünflächen weitergeleitet haben.
28.04.2025 Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Bauhof TKS wurde die Straßenreinigung mittels Kehrmaschine am 15.04.2025 in der Friedrich-Naumann-Straße ausgeführt.
Seitens der Gemeinde wurde bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises PM der Antrag für die Halteverbotsbeschilderung für den Zeitraum der Straßenreinigung ab April 2025 gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Beschilderung nicht StVO-konform ist.