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Rathenow

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Hinweise

21.02.

2025

ID 338685

Sperrmüll auf dem Gehweg

Rathenow
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
Rathenow, Schopenhauerstraße

Etwa in Höhe der Hausnummer 36 befindet sich Sperrmüll (Matratze, Sofa) an und auf dem Gehweg.

25.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde weitergeleitet.

20.02.

2025

ID 338553

Beleuchtung

Rathenow
erledigt (grün)
Kategorie
Straßenlaterne
Ort
Rathenow, Georg-Büchner-Weg , 5

Seit zwei Tagen ist eine Strassenlaterne ausgefallen.

21.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis, welcher entsprechend weitergeleitet wurde.
25.02. Die Beleuchtung funktioniert wieder.

19.02.

2025

ID 338303

defekte Ampel Kreuzung Eigendorfstr./Milowerstr.

Rathenow
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Rathenow, Eigendorffstraße , 32

Heute ging die Ampel in der Eigendorfstr. zum wiederholten male nicht, Ich standen 10 Min. bis jemand auf die Fußgänger Ampel Milowerstr. drückte und die Ampel endlich auf grün umsprang. Auch die nachfolgenden Ampelphasen haben nicht funktioniert. Dieses ist in den letzten 12 Wochen wiederholt passiert

19.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an die Zuständigen geschickt.

15.02.

2025

ID 337849

Berliner Straße 8
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
, Berliner Straße , 8

Jetzt werden schon Müllsäcke Berlinerstr. Durchgang zum Spielplatz Körgraben entsorgt u.liegen dort an der Hauswand.

19.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde weitergeleitet.

12.02.

2025

ID 337440

Schutzstreifen kaum sichtbar

Rathenow
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Rathenow, Fehrbelliner Straße

Der Fahrradschutzstreifen ist hier teilweise kaum noch sichtbar. Gerade zwischen Gr. Hagenstr. und Waldemar ist es ganz schlimm mittlerweile. Es kam hier mir ggü. und auch mind. einem anderen Radfahrer schon zu gefährlichen Situationen.

13.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde weitergeleitet.
13.02. Es wird sich erst einmal nichts daran ändern, da es einen gesetzlich festgelegten Mindestabstand beim Überholen gibt: Kfz-Fahrer*innen müssen mindestens 1,5 m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Der Mindestabstand gilt beim Überholen an Schutzstreifen, an Radfahrstreifen und bei keiner erkennbaren Markierung.