Maerker
Brandenburg
13.02.
2025
ID 337618
Es schneit heute bereits den ganzen Tag, das haben sicherlich alle mitbekommen. Nur der Winterdienst scheinbar nicht. Jetzt ist es 23.40 Uhr und ich frage mich , warum in Rüdersdorf NICHTMAL auch nur ein teil der Hauptstraßen geräumt sind. Ja, ich weiß dass die Straßen unterschieden werden nach Prioritäten. Aber anfangen müsste man dann halt schon mal irgendwo. Warum klappt das nicht? Es ist spiegelglatt!
Vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung. Alle Winterdienstmeldungen werden umgehend der zuständigen Abteilung übergeben. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde nur zum Räumen und Streuen innerhalb geschlossener Ortschaften an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen der Straßen, wie Kreuzungen und Steigungen, verpflichtet ist. Zusätzlich ist das Team unseres fleißigen Bauhofes sowie der beauftragten Nachauftragnehmer seit gestern permanent im Einsatz. 15 cm Neuschnee räumen sich aber auch nicht ohne weiteres weg, bzw. wenn es wie gestern den ganzen Tag schneit, ist eben auch schnell wieder die Fläche zugeschneit. Angepasste Fahrweise und gegenseitige Rücksichtnahme sind das Gebot der Stunde.
Im Interesse der Leistungsfähigkeit des Verkehrs sowie im Interesse der Anlieger bemüht sich die Gemeinde auch viele andere Fahrbahnabschnitte schnee- und eisfrei zu halten. Ein Rechtsanspruch der Verkehrsteilnehmer begründet sich nicht.
13.02.
2025
ID 337616
In der Ernst-Thälmann straße 32 wurde salz auf den Gehweg gesteut. Das ist doch verboten oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Rückfrage. Näheres dazu regelt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. Darin heißt es in § 5 Abs. 3:
"Die Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf
Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Die Verwendung von Salz oder
sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten; das gilt nicht:
1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch
Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen
ist,
2. an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege, wie z.B. Treppen, Rampen,
Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen
auftauenden Materialien bestreut werden. Auch ist es unzulässig, mit salzhaltigen
oder auftauenden Mitteln durchsetzten Schnee auf Baumscheiben abzulagern." (https://www.ruedersdorf.de/politik-verwaltung/ortsrecht/dokumente/satzungen/strassenreinigung/strassenreinigungssatzung.pdf?cid=2rm)
13.02.
2025
ID 337611
Auffahrt von Heinitzstraße am 13.02.25 ca. 20.30 Uhr nicht befahrbar, da weder geräumt noch gestreut war, mehrere Fahrzeuge an der Steigung nicht weitergekommen
Vielen Dank für Ihren Hinweis.. Alle Winterdienstmeldungen werden umgehend der zuständigen Abteilung übergeben. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde nur zum Räumen und Streuen innerhalb geschlossener Ortschaften an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen der Straßen, wie Kreuzungen und Steigungen, verpflichtet ist. Zusätzlich ist das Team unseres fleißigen Bauhofes sowie der beauftragten Nachauftragnehmer seit gestern permanent im Einsatz. 15 cm Neuschnee räumen sich aber auch nicht ohne weiteres weg, bzw. wenn es wie gestern den ganzen Tag schneit, ist eben auch schnell wieder die Fläche zugeschneit. Angepasste Fahrweise und gegenseitige Rücksichtnahme sind das Gebot der Stunde.
Im Interesse der Leistungsfähigkeit des Verkehrs sowie im Interesse der Anlieger bemüht sich die Gemeinde auch viele andere Fahrbahnabschnitte schnee- und eisfrei zu halten. Ein Rechtsanspruch der Verkehrsteilnehmer begründet sich nicht.
12.02.
2025
ID 337363
Im Gebüsch, neben der Sitzbank, steht ein Grill. Vielleicht von den Leuten die dort im Sommer im Wildcampen. Standort siehe Foto
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung informiert. Dort wird geprüft, wer für die Entsorgung zuständig ist (ob es sich um ein Grundstück der Gemeinde oder ein privates handelt). Auf kommunalen Grundstücken werden wir eine schnellstmögliche Entsorgung veranlassen. Auf privaten Grundstücken werden die Besitzer informiert und aufgefordert, den Müll zu entsorgen.
12.02.
2025
ID 337356
Wir haben ein riesen Problem mit der Parkerei auf der Strausberger Straße Höhe Hausnummer 3. Es kommt vor, dass manchmal bis zu 7 Autos auf der Straße parken und es dadurch zu massiven Behinderungen kommt. Auch die Busse kommen teilweise kaum vorbei. Wir bitten um ein Parkverbot. Danke!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es steht Ihnen frei ein Park- oder Halteverbot beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland formlos zu beantragen (strassenverkehrsamt@landkreismol.de). Das Straßenverkehrsamt wird den Antrag prüfen und eine Beschilderung erlassen. Meist ist es effektiver, wenn Bürgerinnen und Bürger diesen Antrag stellen, als wenn wir als Gemeinde diesen Antrag formulieren.