Maerker
Brandenburg
23.04.
2025
ID 346292
Fast täglich hinterlassen die Pferdehalter die riesigen Misthaufen ihrer Tiere mitten auf der Straße. Auf direkte Ansprache nach unmittelbarem Hinterlassen erfolgen aggressive Reaktionen und Drohungen der Begleitpersonen. Eine Beseitigung wird verweigert.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an das Ordnungsamt weiter geleitet,.
Ihre Gemeindeverwaltung
08.05.2025: Es wurde Kontakt mit den Pferdehofbetreibern aufgenommen, Infoflyer erstellt und Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt.
22.04.
2025
ID 346060
Es wurde diverser Müll neben den Altglascontainern abgeladen
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an den zuständigen Fachbereich zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Ihre Gemeindeverwaltung
17.04.
2025
ID 345768
Bei dem Eckgrundstück droht die Mauer einzustürzen und auf den Gehweg zu fallen. Ferner hat der Eigentümer keine Hausnummer angebracht und kommt seinen Straßenreinigungspflichten nicht nach
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Ihre Gemeindeverwaltung
04.06.2025:
Der Sachverhalt wurde geprüft.
Ihre Gemeindeverwaltung
17.04.
2025
ID 345733
Die Rutsche auf dem Spielplatz wurde beschmiert und leider mit einer Flüssigkeit übergossen, weshalb das Rutschen erschwert wird
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an den zuständigen Fachbereich zur Prüfung und weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Ihre Gemeindeverwaltung
03.05.2025:
Es wird vor Ort von der Gemeindeverwaltung geprüft und ggf. weiteres veranlasst.
Ihre Gemeindeverwaltung
16.04.
2025
ID 345639
Aufgrund der Sperrung der Alleestr.wird der Stichweg (Anlieger-/Privatestr.)als Umleitung genutzt. Diese enge Str.ist für solch ein hohes Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten der Nutzer nicht geeignet. Bitte hier sofort abhilfe verschaffen und eine andere Verkehrsführung Ausschilderung.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an das Ordnungsamt und zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Ihre Gemeindeverwaltung
22.04.2025:
Die Beschilderung ist korrekt . Verstöße gegen das Duchfahrtsverbot fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Ihre Meldung wurde dorthin weitergeleitet.
Ihre Gemeindeverwaltung