Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Anmerkung:
19. Juni 2023, 11:13 Uhr
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine Ordnungswidrigkeit, da nach § 18 Abs. 3 BbgStrG festgelegt ist, dass Plakatwerbungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Wahlen bis zwei Wochen nach dem Wahltag zu genehmigen sind. Die Wahl fand am 09. Juni 2024 statt.
Ihre Maerker-Redaktion Calau
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