Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den Grundstücksbesitzer weitergeleitet. Insofern es sich um ein Privateigentum handelt, liegt es nicht im Aufgabenbereich der Stadt die naturschutzfachlichen bzw. forstrechtlichen Dinge zu überprüfen. Hierfür ist die unter Naturschutzbehörde bzw. die untere Forstbehörde zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
Stadt Bad Freienwalde (Oder)