Anmerkung
19.02.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
19.02.2024 - Vielen Dank für den Hinweis. Die Baustoffablagerung befinden sich auf Privatgrund. Eine Beräumungspflicht besteht für den Eigentümer nicht.