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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Eindeutige Verkehrsregelung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 301280
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Immer wieder beobachte ich, dass die Verkehrsregeln nicht eindeutig bekannt sind und es zur Erzwingung einer nicht bestehend Vorfahrt aus einer untergeordneten Spielstraße kommt. Auch wenn die Schilder weiter hinten stehen , befindet man sich nicht in der 30iger Zone und es liegt nicht rechts vor links vor. Dies ergibt auch sowohl aus der StVO, als auch aus einem Gerichtsurteil. Danach können Schilder bis 30m nach hinten verrückt sein. Nicht nur das hier alle Verkehrsregeln missachtet werden, es ist auch gefährlich. Eine Einsicht in die Straßen ist nicht möglich, aufgrund der Bebauung. Und Start Stopp ist wohl umwelttechnisch nicht das Beste. Mithin lernen die Kinder von den Erwachsenen und fahren, ohne zu Schauen, aus den Straßen raus. Das ganze führt zu unnötigen kritischen Situationen. Danke mit freundlichen Grüßen Dies ist in der Ludwigsallee und Rousseaualle so.
Ort/Datum/Foto

Augustastraße 1

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen.
Es ist jedoch kein Diskussionsforum.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiter im Fachdienst Verkehrsinfrastruktur unter Verkehrsinfrastruktur@ludwigsfelde.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion


24.06.2024
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die Regelung rechts-vor-links. Um durch die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche - sog. Spielstraßen - diese Regelung nicht aufzuheben, wurden die Verkehrszeichen in den einmündenden Straßen so entfernt aufgestellt, dass sie von der Ludwigsallee/ Rousseauallee/ Französische Straße aus nicht erkennbar sind.

Um diese Regelung auch für die einmündenden Straßen zu verdeutlichen, ist mit Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs gleichzeitig der Beginn der Tempo 30 Zone ausgeschildert. Somit liegen die Einmündungen der angrenzenden Straßen in der Tempo 30 Zone, in der die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links gilt. Beginnt also direkt am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches die 30-Zone, gilt die Rechts- vor-Links-Regel ab Standort des Zonenzeichens.

Es findet durch diese Regelung also ein reibungsloser Übergang von verkehrsberuhigtem Bereich in die Tempo-30-Zone statt. Damit soll erreicht werden, dass auf der gesamten Ludwigsallee die Vorfahrt rechts-vor-links - einheitlich geregelt ist und das Geschwindigkeitsniveau dadurch auch auf der Ludwigsallee gesenkt wird. Dies sollte im Interesse aller Anwohner sein, die leider allzu oft nur vor der eigenen Haustür mit angemessener Geschwindigkeit fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion