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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Wahlplakate

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 318721
Status: erledigt (grün).

Wann werden denn endlich die Wahlplakate im Dorf abgenommen? Die Wahl ist ja nun schon eine Weile her.
Ort/Datum/Foto
Buberow
Am Rundling

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Laut dem § 18 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) war die Wahlwerbung bis zwei Wochen nach dem Wahltag zu genehmigen.

Auszug: „§ 18 (3) Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, ist für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, …“

Insofern werden erst jetzt entsprechende Kontrollen durchgeführt und ggf. betroffene Parteien aufgefordert die verbliebenden Plakate zu entfernen.