Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist mindestens eine Zeugenaussage mit Namen und Anschrift des Zeugen über Tatort, Tattag und -zeit sowie den konkret beobachteten Hergang erforderlich. Zur Zeugenaussage reicht es auch das Autokennzeichen mitzuteilen.
Ohne Zeugenaussage hat eine nachträgliche Verfolgung von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten keine Aussicht auf Erfolg. Soweit Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen möchten, können Sie gerne beim Ordungsamt der Gemeinde Ihre Zeugenaussage abgeben oder zur Niederschrift vortragen.
Der Staubsauger wird zeitnah entsorgt.
Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin