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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Minderung Grundstück Wert durch Schädlinge

Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 331803
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Ich musste dem neuen Amtsblatt entnehmen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke bei 390 % bleiben wird! Und dies obwohl laut Transparenzregister des Finanzministeriums 330 % empfohlen werden für die Aufkommensneutralität! Ich hatte sowas schon geahnt und wollte dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen, weil der Wert meines Grundstücks im Wert gemindert ist, da mein Nachbar immer Essensreste im Garten entsorgt und somit Schädlinge anlockt, die auch mein Grundstück befallen. Ich sehe im Amtsblatt aber keinen Rechtsbehelf. Wie kann ich also gegen den Hebesatz vorgehen?
Ort/Datum/Foto
Großwoltersdorf
Granseer Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Steuerhebesätze für Großwoltersdorf und Stechlin wurden im Amtsblatt bekannt
gegeben, da diese Gemeinden bisher keine gesonderte Hebesatzsatzung hatten. Diese
ermöglicht uns eine flexiblere, unterjährige Anpassung der Hebesätze, ohne eine
Nachtragshaushaltssatzung beschließen zu müssen. Diese Bekanntmachung im
Amtsblatt stellt keine Festsetzung der Grundsteuern dar.

Für alle Gemeinden ist gegebenenfalls eine Anpassung der Hebesatzsatzungen zur
nächsten Sitzung der Gemeindevertretungen bzw. der Stadtverordnetenversammlung
voraussichtlich für Ende März bis Anfang April 2025 geplant. Erst mit Bekanntgabe Ihres
Steuerbescheides können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.

Das aktuelle Amtsblatt von Januar mit einer Information zur Grundsteuerreform finden
Sie auch auf der Internetseite des Amtes Gransee und Gemeinden unter folgendem
Link: https://www.gransee.de/politikverwaltung/ratsinformationssystem/#/councilservice/gazette/list

Bei weiteren Fragen können Sie sich an Frau Hänsch wenden. Sie erreichen sie
telefonisch zu den folgenden Geschäftszeiten

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr

unter der 03306 751 205 oder per Nachricht über unser Kontaktformular auf der
Internetseite des Amtes Gransee und Gemeinden.