Status - erledigt (grün)
Beschreibung
FEHLENDER Winterdienst
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 337640
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Finsterwalde
Straße der Jugend 1
Finsterwalde
Straße der Jugend 1
Anmerkung
14.02.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
18.02.2025
Der Winterdienst in der Stadt Finsterwalde ist eine Gemeinschaftsaufgabe von sehr vielen Akteuren unterschiedlichen Zuständigkeiten und Vertragsbeziehungen.
Alle Aktivitäten haben das Ziel, mit einem angemessenen Aufwand die öffentlichen Straßen und Wege für den Bürger der Stadt nutzbar zu halten.
Entgegen der allgemein verbreiteten Auffassung gibt es eine Winterdienstpflicht lediglich für einen begehbaren Streifen neben den Fahrbahnen und innerhalb der geschlossenen Ortslage auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.
Für die Gehwege sind die Anlieger in der Pflicht. Das können sehr unterschiedliche Zuständigkeiten sein.
Oft werden durch die Grundstückseigentümer Hausmeisterdienste beauftragt, die der Stadt als Ordnungsbehörde nicht bekannt sind.
Somit ist eine Einflussnahme nicht direkt und immer nur über den Eigentümer möglich.
Für den Straßenwinterdienst gibt es ebenfalls beauftragte Dienstleister und städtische Mitarbeiter die Aufgaben im Rahmen des Winterdienstes erfüllen.
Leider ist die vorgetragene Kritik zu unkonkret um hierauf konstruktiv reagieren zu können.
Ein Ansprechpartner wurde nicht benannt, um die vorgetragene Kritik den einzelnen Zuständigkeiten zuordnen und auswerten zu können.