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Status  - in Arbeit (gelb)

Ampel

Beschreibung

Zulässigkeit der Beschilderung nicht gegeben z.B VZ240

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 339863
Status: in Arbeit (gelb).

Zulässigkeit der Beschilderung nicht gegeben z.B VZ240 1. Benutzungspflicht der Radweg nicht zulässig 2. Mindestbreite für Verkehrszeichen 240 nicht geben 3. Baulicher Zustand der Infrastruktur rechtfertigt keine benutzungspflicht die einseitig irgendwo startet ohne auffedeln 4. Bauschild bitte entfernen Wer würfelt die Aufstellung der Beschilderung?
Ort/Datum/Foto

Bauhofstraße 50

Foto

Anmerkung

03.03.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

03.03.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.