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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Baumpfällungen in der Schonzeit

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 341156
Status: erledigt (grün).

Heute wurden in der Kleingarten Sparte Am Herthasee auf zwei Parzellen am Rande der Anlage Ecke Caputher Weg acht 50 Jährige gesunde Eichen gefällt. Warum ist das zulässige. Ich dachte die Kleingärtner sind Naturverbunden und nicht Naturzerstörer. Generell sollte man eine Zweitwohnungssteuer dafür aufrufen. Diese Gäste zerstört das Umfeld der Bewohner von Michendorf, nutzen die Infrastruktur, zerstört die Natur und fahren Abends nach Hause und schmeißen Ihren Dreck in den Wald.
Ort/Datum/Foto
Michendorf
Caputher Weg

Anmerkung

13.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 5 liegt der Bereich der Kleingartenanlage Am Herthasee e.V. außerhalb des Geltungsbereiches der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Michendorf. Im Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass die Gartensparten in Ihren Satzungen eigene Regelungen bzgl. des Baumbestandes treffen.
Für die Ahndung von Fällungen außerhalb der Schutzzeit ist im baulichen Außenbereich die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Ihr Hinweis wird entsprechend weitergeleitet.

Ihre Gemeindeverwaltung

12.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte haben Sie etwas Geduld, die Prüfung kann gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung