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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

zerfahrener Weg zum Wohnbereich Wilhelmstraße 49-47 / der Zufahrt zum Garagenkomplex Wilhelmstraße und der Ausfahrt zur Wilhelmstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 342361
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der gesamte Straßenbereich ( Vorplatz Garagenkomplex ) ist zerfahren ; durch schwere Fahrzeuge ( Müll / Altpapier ) . Außer dem wird dieser Platz als Wendestelle für jede Art von PKW und LKW benutzt wodurch eine weitere Zerstörung des Belages erfolgt .Radfahrer sind durch den löchrigen Belag schon gestürzt ! Der Belag sollte befestigt werden.
Ort/Datum/Foto
Fürstenberg
Wilhelmstraße 49

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen benannte Bereich zwischen dem Wohnhaus Wilhelmstraße 49 und dem Garagenkomplex hat 3 Eigentümer. Weiterhin handelt es sich hierbei um keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche. Durch diesen Bereich läuft laut Straßenkataster nur ein unausgebauter privat kommunaler Weg. Da der Weg bzw. die kommunale Fläche nicht ausgebaut sind, sind sie nur sehr eingeschränkt für die Befahrung von Kfz geeignet. Ein Ausbau dieser privat kommunalen Fläche ist durch die Stadt nicht vorgesehen. Da es sich um keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, kann aufgrund der bisherigen Duldung der Befahrung durch Kfz und den ggf. damit im Zusammenhang stehenden entstandenen Schäden an dieser Fläche auch eine Instandsetzung über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehend, insbesondere für eine Kfz-Nutzung, durch die Stadt nicht abgeleitet werden.

Für die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) im Stadtgebiet erfolgen grundsätzlich turnusgemäß Kontrollen durch den Straßenkontrolleur. Sollte dabei Reparaturbedarf festgestellt werden, erfolgen notwendige Beauftragungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und die Reparaturen werden entsprechend der Straßenkategorie und der Priorität durchgeführt. Im Zuge der, bis auf die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, eingeschränkten Unterhaltung werden die Flächen kontrolliert und bei Bedarf Gefahrenstellen für Radfahrer u. Fußgänger beseitigt.