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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Rückschnitt Bäume überfällig - wann folgt dies?

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 346754
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Rückschnitt Bäume überfällig - wann folgt dies?
Ort/Datum/Foto

Nicolaiplatz 4

Foto

Anmerkung

28.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

28.04.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

29.04.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Einhaltung des Lichtraumprofils von Bäumen hat die Rechtsprechung (Bundesgerichtshof und mehrere Oberlandesgerichte) dahingehend ausgelegt, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über Straßen generell freizuhalten. In welcher Art der Verkehrsraum von hereinragenden Ästen freizuhalten ist, hängt vielmehr von der Verkehrsbedeutung einer Straße – die zulässige Höchstgeschwindigkeit, dem Grad der Frequentierung, die Art und das Maß und der Erkennbarkeit der Gefahrenquelle - ab.
Das Umweltbewusstsein hat im Schrifttum der Rechtsprechung seinen Niederschlag gefunden. Das heißt im Umkehrschluss, die Verkehrssicherheit und das ökologische Interesse sind gegeneinander abzuwägen. An Straßen von nur geringerer Verkehrsbedeutung ist ein ökologisches höheres Maß Rechnung zu tragen als an Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung.
Baumpflegerische Maßnahmen sind generell ganzjährig möglich (Lichtraumprofilschnitt, leichte Einkürzungen). Für diese Maßnahmen ist wegen der Abschottung ein Schnittzeitpunkt in der mittleren Vegetationszeit (Juni-Juli) am ehesten auszuführen.Bei zu frühem Schnitt würde es zu einem erneuten, unerwünschten Austrieb im Spätsommer kommen.
Mit freundlichen Grüßen