Anmerkung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den damit verbundenen Hinweis.
Die Ablagerung befindet sich auf einem Privatgelände und damit außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Ketzin/Havel.
Die Eigentümer des Privatgeländes wurden in Kenntnis gesetzt. Sie haben mitgeteilt, dass die Beräumung des oben genannten Vorgangs am 07.05.2025, durch den Verursacher durchgeführt wird.
Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin