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Beschreibung

Prüfauftrag – Unzureichende Schleppkurve Feuerwehrzufahrt Objektadresse: Magdeburger Straße 18, 14770 Brandenburg an der Havel

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 350303
Status: in Arbeit (gelb).

Betreff: Prüfauftrag – Unzureichende Schleppkurve Feuerwehrzufahrt Objektadresse: Magdeburger Straße 18, 14770 Brandenburg an der Havel Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Überprüfung der Feuerwehrzufahrt am o. g. Objekt hinsichtlich der Einhaltung der geltenden brandschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Schleppkurve für Einsatzfahrzeuge. Über das MAERKER-System wurde bereits am 25.12.2024 eine entsprechende Meldung (ID 330461) eingereicht. Die Rückmeldung vom 27.12.2024 verweist auf eine private Fläche und empfiehlt die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Da es sich jedoch um eine potenziell notwendige Feuerwehrzufahrt im Sinne des § 5 Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) handeln dürfte, sehe ich hier auch eine Überprüfungspflicht durch die Bauaufsicht. Konkret wird bemängelt, dass die vorhandene Zufahrt aufgrund der Schleppkurve für Feuerwehrgroßfahrzeuge nicht ausreichend nutzbar ist. Dies kann im Einsatzfall die Rettung von Personen und die Brandbekämpfung erheblich behindern – mit potenziellen Folgen für Leib und Leben der Anwohner. Ich bitte daher um: eine städtebaulich-bauordnungsrechtliche Prüfung der Feuerwehrzufahrt, gegebenenfalls eine Inaugenscheinnahme vor Ort durch Ihre Dienststelle oder in Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr, eine Rückmeldung zu den Prüfergebnissen sowie etwaigen Maßnahmen oder Zuständigkeiten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung im Sinne der Gefahrenabwehr und des vorbeugenden Brandschutzes. Mit freundlichen Grüßen
Ort/Datum/Foto

Magdeburger Straße 18

Anmerkung

28.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

28.05.2025 - Die Bauaufsicht teilt Folgendes mit:

"Bei dem auf geführten Gebäude wurden damals alle Belange umfangreich vor Erteilung der Baugenehmigung geprüft. Aus diesem Grund wird die Bauaufsicht nicht weiter tätig."

28.05.2025 - Die Feuerwehr wird um eine Stellungnahme gebeten.