Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Werbeanhänger dauerhaft abgestellt
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 352332
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Oderstraße
Oderstraße
Anmerkung
12.06.25 - Gemäß § 12 3b) StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst führt entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung durch.
12.06.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.