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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Unzumutbare Belastung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 353794
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Umleitung für die Baumaßnahme Birkenwerder Str. für den Busverkehr bedeutet eine Belastung die nicht mehr zu vertreten ist. Als Unterhalter der Straßen in diesem Bereich erwarte ich von der Gemeinde, dass sie ihrer Sicherungspflicht nachkommen. Und jetzt nicht wieder der Satz, es ist eine Baustelle des Kreises. Leider sind auch Anwohner unter den Verkehrsteilnehmern die die Busspur benutzen. Dauerblitzer und schon wird es für uns erträglicher. Bewässern der Straßen, Tempo 10 Schild für Zühlslake. Sackgassen Schild am Beginn der Umleitung in der Ulandstraße, was ist daran so schwer. Jetzt erwarten wir Maßnahmen aus dem Rathaus der Gemeinde Mühlenbecker Land!
Text redaktionell entsprechend den Richtlinien von Maerker bearbeitet
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben Ihren Hinweis zuständigkeitshalber an den Landkreis Oberhavel, Straßenwesen weitergeleitet.
26.06.2025 Antwort des Fachamtes
Sehr geehrte Damen und Herren
Ihren Unmut über die derzeitige Verkehrssituation und Emissionsbelastung in der Ortslage Zühlslake können wir nachvollziehen.
Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist jedoch nicht der Baulastträger für diese Straßenbaumaßnahme und wurde im Vorfeld der Baumaßnahme zu Umleitungsplanungen oder Verkehrszeichenplänen weder angehört noch in Entscheidungen eingebunden.
Ihre Meldung ist an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Verkehr und Mobilität, als zuständige Behörde weitergeleitet worden.
Des Weiteren können Sie gern den Service für Baustellen beim Landesbetrieb Straßenwesen kontaktieren:
Frau Tietz (zuständig u. a. für OHV und BAR)
Tel: 03342 2492999
E - Mail: LS-Baustellen-Infosystem@LS.Brandenburg.de
Antwort des Landkreises am 26.06.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich haben Verkehrsteilnehmer, welche nicht Anlieger/Anwohner der Siedlung sind die ausgewiesene Umleitung zu nutzen. Lediglich der Bus darf im Rahmen und für den Zeitraum der Maßnahme die Siedlung befahren, um den Schülerverkehr aufrecht zu erhalten. Um dies den Verkehrsteilnehmer noch einmal zu verdeutlichen, ist eine entsprechender Nachtrag zur Erstanordnung für die Beschilderung am 26.06.2025 ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
Wesley Wrana
Sachbearbeiter
Baustellensicherung / Veranstaltungen
Landkreis Oberhavel
FB Mobilität und Verkehr
FD Mobilität und Verkehrslenkung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Tel. 03301 601-5926
Fax. 03301 601-80177