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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Geruchsbelästigung

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 354232
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Eine vorhandene Gartendusche wird mehrmals am Tag von mehreren Personen zur Körperhygiene unter Verwendung von Seife genutzt. Da das hier entstandene Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet wird kommt es, insbesondere bei höheren Temperaturen, zu tagelangen Geruchsbelästigungen, die von Jahr zu Jahr zunehmen.
Ort/Datum/Foto
Seeberg-Siedlung
Waldweg 25

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Es handelt es sich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt um eine mögliche unsachgemäße Ableitung häuslichen Abwassers. Solches Abwasser, auch wenn es im Zusammenhang mit einer Gartendusche entsteht, unterliegt den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Es darf grundsätzlich nicht unbehandelt ins Erdreich gelangen. Für die Überprüfung und gegebenenfalls Einleitung weiterer Maßnahmen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Ich habe ihre Meldung daher zuständigkeitshalber an die untere Wasserbehörde weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg