Baustelle B1/B102 Geh/Radwegflächen gefährlich durch LS Dienstleister blockiert
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 355224
Status: in Arbeit (gelb).
gravierenden Missstand im Bereich der Baustellenführung im Abschnitt Potsdamer Straße / Brücke über die Bahnanlage (B1/B102) aufmerksam machen.
Gefährliche Situation für Fußgänger und Radfahrer
In diesem Bereich sind die Geh- und Radwegflächen wiederholt durch Aufbauten und Absperrmaterialien des LS-Dienstleisters blockiert, insbesondere entlang der Brücke und Zufahrt Potsdamer Straße. Fußgänger und Radfahrende werden dadurch gezwungen, sich auf schmale Fahrstreifenabschnitte oder Sicherheitsstreifen im Fahrbahnbereich zu begeben – ohne bauliche Trennung vom fließenden Verkehr.
In Verbindung mit den ohnehin hohen Verkehrsbelastungen und dem überdurchschnittlich hohen Schwerlastanteil stellt dies eine akute Gefährdungslage für schwächere Verkehrsteilnehmende dar.
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Ist der Schutz der Schwächsten zu viel verlangt?
Angesichts der bekannten Unfallrisiken in Mischverkehrssituationen – insbesondere in Baustellenbereichen – stellt sich die Frage, ob es dem Landesbetrieb Straßenwesen und der ausführenden Firma STRABAG nicht zumutbar ist, eine sichere und getrennte Verkehrsführung für Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die wiederholte Reduktion auf sogenannte „Sicherheits-Reststreifen“ widerspricht den Anforderungen der ERA 2010, der RSA 21 sowie der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
Zudem ist auch hier § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO einschlägig, wonach die zuständige Behörde zur Gefahrenabwehr temporäre Maßnahmen anordnen kann und muss – insbesondere bei Schutzbedürftigen (Kinder, ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen).
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Forderung
Ich fordere Sie daher auf, kurzfristig:
1. Die Geh- und Radwegflächen entlang der Potsdamer Straße / Brückenbereich vollständig freizuräumen bzw. verkehrssicher auszubauen.
2. Die Baustellenplanung in diesem Abschnitt an die Anforderungen der RSA und der Empfehlungen für Fuß- und Radverkehr (ERA 2010) anzupassen.
3. Die Gefährdungslage offiziell zu bewerten und mit einem Maßnahmenplan zur Risikominimierung zu reagieren.