Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Fritz-Reuter-Straße soll Einbahnstraße werden

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360815
Status: erledigt (grün).

Die Fritz-Reuter-Straße darf trotz ihrer sehr geringen Breite in beide Fahrtrichtungen befahren werden. Die dabei unvermeidlichen Begegnungen von Kraftfahrzeugen führen dazu, dass das aus der Richtung Lichterfelder Allee in die schmale Straße eingefahrene Fahrzeug mit etwa der Hälfte seiner Breite auf den Grünstreifen ausweichen muss. Dabei werden häufig auch die Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken mit den ungeraden Hausnummern überquert, die für eine solche Belastung in der Regel nicht ausgelegt sind. Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die Fritz-Reuter-Straße nur in eine Richtung befahren werden dürfte, also Einbahnstraße werden würde.
Ort/Datum/Foto

Fritz-Reuter-Straße

Anmerkung

07.08.25 - Das Maerker-Portal kann nicht zur Beantragung einer Aufstellung oder Entfernung von amtlichen Verkehrszeichen oder -einrichtungen genutzt werden. Der gegebene Hinweis stellt auf eine Änderung der Verkehrsorganisation ab. Sämtliche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen und die damit verbundene Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO bedürfen der verkehrsrechtlichen Prüfung durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde sowie einer Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger.
Wir bitten um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist. Bitte senden Sie Ihren schriftlichen und hinreichend begründeten Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen, die das Stadtgebiet Teltow betreffen, direkt an: Stadtverwaltung Teltow, Straßenverkehrsbehörde, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow.
07.08.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.