Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Verkehrsschilder und Makierung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
346428
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dieser teilte mit: Der Austausch der ausgeblichenen Verkehrsschilder (VZ) wird beauftragt. Größere VZ können nicht aufgestellt werden, denn nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) richtet sich die Größe eines Verkehrszeichens in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Da ein VZ als Bodenmarkierung keine Rechtsgültigkeit hat und außerdem sehr Kostenintensiv ist, kommt auch dies nicht in Frage.
Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist ausschließlich die Polizei zuständig.