Maerker
Brandenburg
20.03.
2025
ID 342275
Es gibt schon Beschwerden, dass Postautos auf der falschen Straßenseite in der Hauptstraße vor der Postfiniale parken, aus Bequemlichkeit....
Heute wieder das Problem und es war gegen 9.45 Uhr. Wieder ein Postauto auf der linken Seite geparkt, die Mitarbeiterin kam dann entspannt an und stieg in ihr Auto.
Wir als Autofahrer mussten Slalom fahren nur um vorbei zu kommen. Und genau gegenüber war der Parkplatz frei, da hätte sich die Mitarbeiterin hin stellen können.
Wenn wir falsch parken gibt's nen Knöllchen. Bitte Abhilfe schaffen.
20.03.2025 - 11:46 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
21.03.2025 - 11:29 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider geht aus diesem nicht hervor, wo das Fahrzeug genau stand. Denn gegenüber der Post gibt es keine Parkplätze, sondern nur ein absolutes Haltverbot.
Sollte es sich doch um den Standort vor der Postfiliale in der Hauptstraße handeln, verweisen wir auf die Maerker ID 341328. Hier wurde bereits mitgeteilt, dass in der Hauptstraße vor der Postfiliale das Be- und Entladen als Universaldienstleister im Sinne des § 17 Abs. 1 des Postgesetzes nach § 35 Abs. 7a Straßenverkehrs-Ordnung zulässig und das Umfahren auf der rechten Seite des Fahrzeuges gewollt ist. Die Umfahrung ist jedoch teilweise nicht möglich, da einige Verkehrsteilnehmer das absolute Haltverbot ignorieren und dort Parken.
gez. Herr T. S.
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
19.03.
2025
ID 342115
Mittlerweile gibt es hier genug Baustellen. Und es gibt immer mehr Autofahrer die durch das Wohngebiet "Rietweg" rasen. Die Straße am Rietweg ist durch Bauarbeiten gesperrt, so dass wir ein vermehrtes Verkehrsaufkommen haben.
Es fährt niemand langsam. Das Gleiche beobachten wir auf der Straße am Rewe in der Lübbener Straße.
30 erSchild .... es wird nicht langsam gefahren. Wann schafft man Abhilfe .....
19.03.2025 - 08:12 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt zur Kenntnisnahme und zuständigkeitshalber (fließender Verkehr) an den Dienstleiter der Polizei nach Lübben weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
18.03.
2025
ID 342086
Die Zufahrt zum Garagenkomplex Am Mühlberg (Flurstück 3498) ist in einem erbärmlichen Zustand. Das gilt für die den gesamten Bereich mit Ausnahme des kurzen westlichen Teilabschnittes. Vielleicht wird die Verdoppelung des bisherigen Nutzungsentgeltes seitens der Stadt zum Anlass genommen, endlich für einen einigermaßen befahrbaren Weg zu sorgen.
19.03.2025 - 07:16 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an den Bauhof weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
21.03.2025 - 11:35 Uhr -
Auf Nachfrage b. amt. Bauhofleiter kann darüber informiert werden, dass ab nächste Woche der Bauhof mit der Wegebearbeitung beginnt. An dem unbefestigten Weg an den Garagen im Wohngebiet "Am Mühlberg" kommt der Wegehobel zum Einsatz.
Maerker-Redakteurin
27.03.2025 - 13:47 Uhr -
Der Weg zum Garagenkomplex im Wohngebiet "Am Mühlberg" wurde ordnungsgemäß hergestellt.
Die Löcher wurden aufgefüllt, der Weg wurde durch Technik des Bauhofes begradigt.
Maerker-Redakteurin
13.03.
2025
ID 341458
Werden die Batteriespeicherstandorte für die zukünftige PV-Anlage (OT Terpt) ohne Absprache mit den Einwohnern errichtet?
Die Lärmbelästigung kann bei einem falschen Standort hoch sein. Also sollte doch gemeinsam über einen idealen Standort nachgedacht werden.
Wann informiert uns das Bauamt oder die zuständige Abteilung darüber?
Die Terpter Einwohner
14.03.2025 - 06:46 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
14.03.2025 - 09:57 Uhr -
Sehr geehrte/r Maerker-Nutzer/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Maerker-Portal dient nicht für planungsrechtliche Auskünfte.
Wir werden Ihre Anfrage mit Antwort an den Ortsvorsteher senden.
Wir bitten um Verständnis.
gez.
Dipl.-Ing. (FH) Michael Krüger
Bauamtsleiter
Stadt Luckau
13.03.
2025
ID 341380
Immer wieder Parken Pkw's auf der Dorfstraße im OT Wierigsdorf, dadurch kommen Anwohner teilweise schlecht von ihren Grundstück da auch gegenüber von Einfahrten geparkt wird. Auch müssen Lkw's und Landwirtschaftliche Maschinen den Pkw's über die Bordsteine und Schachtabdeckungen (Kanal-Gully-Deckel) ausweichen, so dass diese beschädigt werden oder abgesackt sind.
13.03.2025 - 12:56 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
14.03.2025 - 11:57 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die StVO trifft in § 12 die Regelungen zum Halten und Parken im öffentlichen Verkehrsraum.
Insoweit eine Restfahrbahnbreite von 3,00 m gewährleistet ist, darf auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten geparkt werden. Ein im Internet zugängliches Foto (siehe beigefügtes Bild) lässt eine fehlende Restfahrbahnbreite nicht erkennen, verfügt jedoch nicht über genau cm-Angaben.
Aus diesem Grund erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde während einer allgemeinen Kontrolle z.B. Straßenreinigung oder Lichtraumprofil, die Überprüfung des ruhenden Verkehrs. Sollte durch Sie darüber hinaus ein Verstoß festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeiten eine Fremdanzeige vorzunehmen. Den Vordruck zur Fremdanzeige finden Sie auf der Internetseite der Stadt Luckau.
gez. Frau K. G.
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau