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Lübbenau/Spreewald

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Hinweise

27.01.

2025

ID 335094

Verkehrsschilder

Lübbenau
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Lübbenau, Stottoff , 2

In Stottoff sind die Verkehrsschilder mit irgendwelchen Stickern beklebt worden so das deren Bedeutung nicht zu erkennen ist.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

27.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
28.0.2025 - Leider zieht sich dieser Vandalismus durch das gesamte Stadtgebiet.
Der städtische Bauhof wird die Sticker sukzessive entfernen.

27.01.

2025

ID 335040

Altkleidercontainer

Bahnhofstraße 23
erledigt (grün)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
, Bahnhofstraße , 23

Die Kleidung für den Kleidercontainer liegt verteilt vor den Containern.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
27.01.2025: Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
27.01.2025: Bei dieser Fläche handelt es sich um privates Eigentum. Der Eigentümer wurde durch uns informiert.

26.01.

2025

ID 334927

Wildes parken

keine Angabe
erledigt (grün)
Kategorie
Öffentliches Grün/Spielplatz
Ort

Besucher des Spreewelten Bades parken auf der grossen Wiese gegenüber dem Hotel.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
27.01.2025: Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
30.01.2025: Der Sachverhalt wurde an den Außendienst des Ordnungsamtes zur Prüfung weitergegeben.

24.01.

2025

ID 334626

Vermüllung Lichtenau

keine Angabe
erledigt (grün)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort

Seit einigen Wochen ist eine deutliche Zunahme der Müllablage durch Nahrungsmittelverpackungen etc. an der Zufahrtsstraße nach Lichtenau, von der Autobahnbrücke kommend, festzustellen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

24.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
29.01.2025 - Der Müll wurde durch den Bauhof beräumt.

22.01.

2025

ID 334423

Neutrales Gebiet Schulen

Friedrich-Engels-Straße
erledigt (grün)
Kategorie
Plakatierungen
Ort
, Friedrich-Engels-Straße

In der Otto-Grotewohl-Straße, vor der Werner-Seelenbinder-Grundschule, hängen zwei Wahlplakate der SPD. Dies ist nicht erlaubt da öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser usw. als neutral angesehen werden müssen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

23.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
23.01.2025 - Wahlwerbung in Form von Plakatwerbung auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lübbenau/Spreewald stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubniserteilung und Erhebung von Gebühren für Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Lübbenau/Spreewald (Sondernutzungssatzung) dar.

Gemäß § 6 der Sondernutzungssatzung ist die Plakatierung in der Otto-Grotewohl-Straße an den öffentlichen Lichtmasten gestattet.

Eine Plakatierung an den öffentlichen Lichtmasten auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lübbenau/Spreewald ist in der Nähe von Schulen nicht ausgeschlossen.

Zu den unzulässigen Bereichen gemäß § 6 Abs. 9 der Sondernutzungssatzung zählen Kreuzungen, Kurven, Fußgängerüberwege, Bahnübergänge, Lichtsignalanlagen sowie Buswartehäuser, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Zusammenfassend ist die Plakatierung der von Ihnen aufgezeigten Wahlplakate zulässig.