Maerker
Brandenburg
27.01.
2025
ID 335094
In Stottoff sind die Verkehrsschilder mit irgendwelchen Stickern beklebt worden so das deren Bedeutung nicht zu erkennen ist.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
27.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
28.0.2025 - Leider zieht sich dieser Vandalismus durch das gesamte Stadtgebiet.
Der städtische Bauhof wird die Sticker sukzessive entfernen.
27.01.
2025
ID 335040
Die Kleidung für den Kleidercontainer liegt verteilt vor den Containern.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
27.01.2025: Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
27.01.2025: Bei dieser Fläche handelt es sich um privates Eigentum. Der Eigentümer wurde durch uns informiert.
26.01.
2025
ID 334927
Besucher des Spreewelten Bades parken auf der grossen Wiese gegenüber dem Hotel.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
27.01.2025: Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
30.01.2025: Der Sachverhalt wurde an den Außendienst des Ordnungsamtes zur Prüfung weitergegeben.
24.01.
2025
ID 334626
Seit einigen Wochen ist eine deutliche Zunahme der Müllablage durch Nahrungsmittelverpackungen etc. an der Zufahrtsstraße nach Lichtenau, von der Autobahnbrücke kommend, festzustellen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
24.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
29.01.2025 - Der Müll wurde durch den Bauhof beräumt.
22.01.
2025
ID 334423
In der Otto-Grotewohl-Straße, vor der Werner-Seelenbinder-Grundschule, hängen zwei Wahlplakate der SPD. Dies ist nicht erlaubt da öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser usw. als neutral angesehen werden müssen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
23.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
23.01.2025 - Wahlwerbung in Form von Plakatwerbung auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lübbenau/Spreewald stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubniserteilung und Erhebung von Gebühren für Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Lübbenau/Spreewald (Sondernutzungssatzung) dar.
Gemäß § 6 der Sondernutzungssatzung ist die Plakatierung in der Otto-Grotewohl-Straße an den öffentlichen Lichtmasten gestattet.
Eine Plakatierung an den öffentlichen Lichtmasten auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lübbenau/Spreewald ist in der Nähe von Schulen nicht ausgeschlossen.
Zu den unzulässigen Bereichen gemäß § 6 Abs. 9 der Sondernutzungssatzung zählen Kreuzungen, Kurven, Fußgängerüberwege, Bahnübergänge, Lichtsignalanlagen sowie Buswartehäuser, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
Zusammenfassend ist die Plakatierung der von Ihnen aufgezeigten Wahlplakate zulässig.