Maerker
Brandenburg
25.03.
2024
ID 291008
Der Gehweg ab Bergmannsglück in Richtung Stolp-Brücke ist eine absolute Zumutung und schon nicht mehr solcher zu bezeichnen! defekte Platten, zum Teil Schotter. Ich konnte am Wochenende beobachten wie die Pfleger und Bewohner vom Seniorenheim zum Spazieren eher die Strasse benutzen, was ja momentan durch die Bauarbeiten der Brücke noch möglich ist.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Abteilung werden von uns gebeten, die Situation vor Ort zu prüfen.
Antwort:
Sowohl über Mails als auch über das Maerker-Portal erreichen uns viele Hinweise bezüglich des defizitären Zustandes der Gehwege der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. Oftmals hilft nur eine grundhafte Erneuerung der Gehwege. Wir geben Ihren Hinweis an die zuständige Abteilung und werden diese bitten, dies in der Planung zu berücksichtigen. Wir bitte höflich, auf Mehrfachmeldungen in Bezug auf den gleichen Sachverhalt im Maerker-Portal zu verzichten.
25.03.
2024
ID 291006
Wildes Parken zwischen Restaurant und Park, manchmal kaum noch Durchkommen mit einem PKW! Entgegen der Fahrtrichtung und im schon nicht mehr vorhandenen Grün. Für den ruhenden Verkehr sind die Mitarbeiter vom Ordnungsamt zuständig. Lösungsvorschlag: Eventuell Umwidmung der Straße in eine Einbahnstraße und Einbau entsprechender Borde zum Park hin?!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir geben diesen an die zuständige Abteilung, mit der Bitte sich dem Sachverhalt anzunehmen, weiter.
Antwort:
Bei einem Vor-Ort-Termin konnten keine Verstöße festgestellt werden. Gern können Sie uns am Wochenende Fotos senden und sich als Zeuge unter ordnungsamt@ruedersdorf.de dazu äußern.
Ein Bord ist an der Stelle entsprechend vorhanden. Die Parkplätze vor dem Restaurant gehören dem Eigentümer. Gern können auch Sie einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen zur Umfunktionierung in eine Einbahnstraße.
Das Ordnungsamt kann nur während der bekannten Öffnungszeiten agieren. Außerhalb dieser können Sie sich bei erheblicher Behinderung an die Polizei wenden. Die Örtlichkeit wird bei Sonderkontrolle immer mit angefahren. Aber auch hier ist die Zeit begrenzt. Wir bitten um Verständnis.
24.03.
2024
ID 290954
Die Krötenwanderung hat begonnen. Werden die Hinweisschilder wieder aufgestellt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir erkundigen uns dazu.
Antwort:
Der Bauhof wurde informiert.
24.03.
2024
ID 290932
Diese , ich nenne es mal vorsichtig, Straße ist eine Buckelpiste! Schön das die Gemeinde hier der Meinung ist Loch an Loch und hält doch! Hier muss dringend was gemacht werden. Hier sind mittlerweile so viele Löcher das man nicht mal mehr ausweichen kann!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider hat hier die Meinung der Gemeinde gar nichts mit zu tun. Da es sich um eine Landesstraße handelt, können und dürfen wir als Gemeinde hier gar nicht tätig werden. Wir haben ihren freundlichen Hinweis jedoch an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen weitergegeben.
Antwort:
Die Kollegen sind im gesamten Gebiet unterwegs, um die Straßenschäden auszubessern.
24.03.
2024
ID 290899
Verkehrssicherungspflicht: Die neue Absturzsicherung ist nicht Geeignet. Da an dieser Stelle SCHUTZSTUFFE 3 gilt.Insbesondre ist in dieser Stufe mit dem Aufenthalt von unbeaufsichtigt Kindern zu rechen ist. Nach ZTV-ING Und anzuwenden Ist DIN 18034-1 Absturzelemente sind so zu gestallten, dass sie nicht zum klettern verleiten. Auch sehr instab
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben dies hausintern weitergegeben und gebeten Ihre Anmerkung zu prüfen.
Antwort - aufgepasst und hin gesetzt, jetzt wird es fachlich:
Die ZTV-Ing in Verbindung mit der DIN 1076 gilt nur für Stützbauwerke mit einer Absturzhöhe von über 1,50 m. Die angebrachte L-Elementewand hat eine maximale Absturzhöhe von 1,10 m. Hierbei gelten die Vorschriften für Absturzsicherungen entlang von Fußwegen (Geländer mit 1,0 m Höhe) und Radwegen (Geländer mit 1,30 m Höhe). Die Anordnung von Füllstabgeländern ist dort nicht vorgeschrieben. Die zitierte DIN 18034-1 gilt nur für Spielplätze und –flächen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein Waldbesucher die Waldwege/den Wald auf eigene Verantwortung bzw. eigene Gefahr nutzt.